Von Sprühkreide und Sondernutzung

Wer weiß schon, dass Kreide auf einer öffentlichen Straße eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt? Und dass Städte und Gemeinden wohl dazu neigen, dies nicht zu genehmigen? Es klingt absurd, aber es könnte einer Wahlkampfidee der Grünen in NRW schnell den Garaus machen. Die Idee erzählt der WDR-Landtagsblog

Ganz schön subversiv, die Grünen. Im heraufziehenden Kommunal-Wahlkampf will die Öko-Partei Guerilla-Methoden nutzen, wie sie in Marketing-Kreisen angesagt sind. Die Grünen setzen dabei auf spontane Wahlbotschaften – ausgebracht im öffentlichen Raum mittels Sprühkreide.

… und hat auch gleich mal erfragt, worauf wir oben bereits anspielten:

Im Ordnungsamt der Stadt Köln heißt es denn auch: Aufgesprayte Wahlkampfslogans erfüllten den Tatbestand der Sondernutzung. Und die müsse genehmigt werden. Selbst bei wasserlöslicher Kreide. Und übrigens habe die Stadt solche Anträge bisher immer abgelehnt. Auch das Ordnungsamt in Düsseldorf sieht die geplante Spray-Aktion kritisch. Das Beschmieren von Straßen oder Gebäuden sei nach der Straßenordnung untersagt. Könnte interessant werden, der Wahlkampf der Grünen.