e-Participation im Bundestag

Seit 1949 ist es im Grundgesetz verankert: Das Petitionsrecht.

„Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland garantiert Artikel 17 Grundgesetz jeder Person – ob Kind, Ausländer, Inhaftierterr, Soldat, Entmündigter, ob Bürgerinitiative, Verband oder Gliederung einer Partei –, das Recht, sich mit Bitten zur Gesetzgebung und Beschwerden an die zur Entscheidung befugten Stellen und Behörden zu wenden (…). […] Bürgerinnen und Bürger können mit ihren Petitionen auf die Politik einwirken und tun dies seit Jahren in beachtlichem Umfang. Nahezu 20.000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag; die Zahl der Petenten und Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze“ (Quelle: Deutscher Bundestag).

Am 13. Oktober endete in diesem Zusammenhang nun ein dreijähriger Modellversuch des deutschen Bundestages. Denn seit 2005 können Bürgerinnen und Bürger Petitionen nicht mehr nur schriftlich per Brief oder Postkarte einreichen, sondern auch online.
Das dabei verwendete System basierte auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Desahlb wurden die Internetseiten im Rahmen des Modellversuches vom International Teledemocracy Centre an der Universität Edinburgh zur Verfügung gestellt.

Während der dreijährigen Modellphase, wurden insgesamt 667 öffentliche Petitionen zugelassen und 7.000 nicht öffentliche Petitionen eingereicht. Über 1 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben die Chance genutzt öffentliche Petitionen zu unterzeichnen und in gut 30.000 Forenbeiträgen miteinander diskutiert.

Nun gingen das Projekt also in die Arbeitsphase über. Mittlerweile werden die Seiten vom Bundestag selbst gehostet, was zu mehr Stabilität und einer besseren Erreichbarkeit führen soll, da die Website zur Online-Petition in der Vergangenheit häufig stark überlastet bzw. zu manchen Tageszeiten überhaupt nicht verfügbar war.

Insgesamt ähnelt die Website (https://epetitionen.bundestag.de/) nun immer mehr einer Art Forum, wodurch man das Angebot übersichtlicher und benutzerfreundlicher Gestalten will. Des Weiteren lässt sich verfolgen in welcher parlamentarischen Arbeitsstufe die einzelnen Petitionen sich derzeit befinden.

„Eine Befragung von Petenten während des Modellversuchs ergab, dass es als positiv bewertet wird, Petitionen digital einzureichen und auch veröffentlichen zu können. Zudem werden über Internet weit mehr Bürger und vor allem jüngeres Publikum angesprochen als bisher. Daher sieht der Bundestag ein großes Potenzial für die Nutzung öffentlicher und elektronischer Petitionen und erwartet auch in Zukunft eine rege Teilnahme. Nach dem Beschluss im Juni 2007, ein eigenes System für die elektronischen Petitionen einzurichten, gehen es nun in den Dauerbetrieb über“ (Quelle: Deutscher Bundestag).

Insgesamt würden, laut Ausschuss, etwa 35 Prozent der Petitionen mit einem positiven Ergebnis für die Petentinnen und Petenten abgeschlossen.

Bildnachweis: flickr.com / jeff_w_brooktree

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