Weightwatchers fürs Parlament

Sie hat aber auch einen komischen Namen, diese Abgeordnetenentschädigung. Dabei kommt das Wort „Diäten“ eigentlich nur vom lateinischen dies für Tag. Und annähernd so alt wie dieses Wort ist auch der Streit um die Höhe des Abgeordnetengehalts.

Bereits im Jahr 1977 wurde als Bezug für die Abgeordnetenversorgung diejenige von Amtsinhabern mit vergleichbarer Verantwortung festgelegt, man sprach von Bürgermeistern kleinerer Städte und Gemeinde sowie Bundesrichtern (B6/R6). Doch wie auch Drucksache 16/6924 des Bundestages mit der letztjährigen Änderung des Abgeordnetengesetzes schreibt, wurde diese Bezugshöhe nie erreicht. 1977 umfasste die Entschädigung für Abgeordnete nur 91,21% der Amtsbezüge B6/R6. 1994 waren es sogar nur 76,67%.

Daher wurde vereinbart, mit Sonderanhebungen von 330 EUR am 01.01.08 und 329 EUR am 01.01.09 wieder auf diese Orientierungsgröße einzustellen, um dann die Bezüge nicht mehr willkürlich erhöhen zu müssen.

Und genau da haben jetzt die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, die Notbremse gezogen. Sie hielten diese für „jetzt offensichtlich nicht vermittelbar“. Dass dabei aber ja gerade diese Erhöhungen dafür sorgen sollten, dass der grundsätzliche Umgang damit ein für allemal geregelt wird – bleibt hier auf der Strecke. Dass die Abgeordneten mit diesem taktisch vielleicht ganz geschickten Verzicht ihren schönen Gesetzesentwurf von 2007 lächerlich machen, daran haben anscheinend nicht nur Kauder und Struck nicht gedacht. Bleibt nur eines zu sagen:

Der Eindruck in der Öffentlichkeit ist doch jetzt: Die Abgeordneten sind erst gierig und dann auch noch feige. (Der CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb zur PNP)