Techniker vs. Pragmatiker

Am 3. März ist es soweit, es kommt zum Showdown vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
An diesem Tag wird der Zweite Senat sein Urteil im „Wahlcomputer-Verfahren“ sprechen. Der Frankfurter Informatiker Ulrich Wiesner hatte, nachdem er nach der Bundestagswahl 2005 mit einem Wahleinspruch beim deutschen Bundestag gescheitert war, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

In der Zwischenzeit kam die Diskussion um die „rechnergesteuerten Wahlgeräte“, wie das BVerfG sie nennt, erst so richtig in Fahrt. Während die Gegner der „Wahlcomputer“, vor allem aus den Reihen des Chaos Computer Clubs (CCC), die demokratischen Wahlgrundsätze in Gefahr sehen, glauben die Befürworter, vor allem die Wahlleiter, in den „Wahlgeräten“ eine Lösung für eine Reihe von Problemen gefunden zu haben. In Zusammenhang mit mehreren Landtags- und Kommunalwahlen im Bundesgebiet kam es zu einem regelrechten Schlagabtausch zwischen den beiden Parteien. Doch in fast allen Diskussionen wurde deutlich, dass die beiden Gruppen vor allem eins tun, nämlich an einander vorbei diskutieren. Denn während die Gegner die technischen Aspekte des Themas vor Augen haben, gehen die Befürworter auf die pragmatischen Vorteile ein. Zwei, zwar natürlich stark miteinander verknüpfte Punkte, die man in der Diskussion jedoch nicht vermischen sollte. Weiterlesen

Neuwahlen in Hessen nur mit dem Stift

Laut heise-online werden bei der vorgezogenen Landtagswahl im Januar 2009 keine elektronischen Wahlgeräte eingesetzt. Dies habe der Landeswahlleiter den betreffenden Kommunen dieser Tage schriftlich mitgeteilt.
Laut Paragraph 1 Absatz 6 der Wahlgeräteverordnung (WahlGV) bedarf nämlich der Einsatz von Wahlgeräten vor jeder Wahl die Genehmigung des Innenministeriums:

„Die Verwendung zugelassener Wahlgeräte für Wahlen und Abstimmungen bedarf vor jeder Wahl und jeder Abstimmung der Genehmigung des für das Landtags- und das Kommunalwahlrecht zuständigen Ministeriums. Sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.“

Im vergangen Jahr wurden die elektronischen Wahlgeräte gegen den Protest des Chaos Computer Clubs (CCC) zur Stimmzählung eingesetzt.
Nachdem das hessische Innenministerium den Einsatz damals genehmigt hatte und auch ein Antrag des CCC auf eine einstweilige Anordnung vom hessischen Staatsgerichtshof wenige Tage vor der Wahl abgelehnt wurde, gab es nun also doch noch einen späten Erfolg für den Chaos Computer Club.

Denn die Neuwahl des hessischen Landtages fällt, sofern dieser sich in der nächsten Woche selbst auflöst, genau in dem Zeitraum der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum zukünftigen Einsatz von elekronischen Wahlgeräten. Das BVerfG verhandelt derzeit nämlich über eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Verwendung der Geräte bei der Bundestagswahl im September 2005.

Doch wie in allen Diskussionen, rund um das Thema, zeigte sich auch während der Verhandlungen in Kahlsruhe bisher wieder das bekannte Bild von zwei entgegengesetzen Richtungen: Der technische Ansatz, der Klägerinnen und Kläger, auf der einen Seite und der pragmatische Ansatz, der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Behörden, auf der anderen.

Ob zur Europa- und Bundestagswahl in den hessischen Kommunen wieder per Knopfdruck gewählt werden darf oder nicht zeigt sich Ende Januar, doch bis dahin werden wieder alle ihr Kreuz mit dem Stift (aber nicht dem Wahlstift) setzen.

Bild: flickr