e-Participation im Bundestag

Seit 1949 ist es im Grundgesetz verankert: Das Petitionsrecht.

„Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland garantiert Artikel 17 Grundgesetz jeder Person – ob Kind, Ausländer, Inhaftierterr, Soldat, Entmündigter, ob Bürgerinitiative, Verband oder Gliederung einer Partei –, das Recht, sich mit Bitten zur Gesetzgebung und Beschwerden an die zur Entscheidung befugten Stellen und Behörden zu wenden (…). […] Bürgerinnen und Bürger können mit ihren Petitionen auf die Politik einwirken und tun dies seit Jahren in beachtlichem Umfang. Nahezu 20.000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag; die Zahl der Petenten und Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze“ (Quelle: Deutscher Bundestag).

Am 13. Oktober endete in diesem Zusammenhang nun ein dreijähriger Modellversuch des deutschen Bundestages. Denn seit 2005 können Bürgerinnen und Bürger Petitionen nicht mehr nur schriftlich per Brief oder Postkarte einreichen, sondern auch online.
Das dabei verwendete System basierte auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Desahlb wurden die Internetseiten im Rahmen des Modellversuches vom International Teledemocracy Centre an der Universität Edinburgh zur Verfügung gestellt.

Während der dreijährigen Modellphase, wurden insgesamt 667 öffentliche Petitionen zugelassen und 7.000 nicht öffentliche Petitionen eingereicht. Über 1 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben die Chance genutzt öffentliche Petitionen zu unterzeichnen und in gut 30.000 Forenbeiträgen miteinander diskutiert.

Nun gingen das Projekt also in die Arbeitsphase über. Mittlerweile werden die Seiten vom Bundestag selbst gehostet, was zu mehr Stabilität und einer besseren Erreichbarkeit führen soll, da die Website zur Online-Petition in der Vergangenheit häufig stark überlastet bzw. zu manchen Tageszeiten überhaupt nicht verfügbar war.

Insgesamt ähnelt die Website (https://epetitionen.bundestag.de/) nun immer mehr einer Art Forum, wodurch man das Angebot übersichtlicher und benutzerfreundlicher Gestalten will. Des Weiteren lässt sich verfolgen in welcher parlamentarischen Arbeitsstufe die einzelnen Petitionen sich derzeit befinden.

„Eine Befragung von Petenten während des Modellversuchs ergab, dass es als positiv bewertet wird, Petitionen digital einzureichen und auch veröffentlichen zu können. Zudem werden über Internet weit mehr Bürger und vor allem jüngeres Publikum angesprochen als bisher. Daher sieht der Bundestag ein großes Potenzial für die Nutzung öffentlicher und elektronischer Petitionen und erwartet auch in Zukunft eine rege Teilnahme. Nach dem Beschluss im Juni 2007, ein eigenes System für die elektronischen Petitionen einzurichten, gehen es nun in den Dauerbetrieb über“ (Quelle: Deutscher Bundestag).

Insgesamt würden, laut Ausschuss, etwa 35 Prozent der Petitionen mit einem positiven Ergebnis für die Petentinnen und Petenten abgeschlossen.

Bildnachweis: flickr.com / jeff_w_brooktree

Ökostrom im Bundestag

Seit dem 1. Oktober beziehen die Liegenschaften des Deutschen Bundestages regenerativen Strom.
Im Mai hatte das Parlament beschlossen, den von externen Erzeugern benötigten Strom (etwa 40 Millionen Kilowattstunden pro Jahr) komplett mit Ökostrom abzudecken. Die restlichen 30-40 Prozent seines Strombedarfes deckt der Bundestag bereits mit seinem hauseigenen Blockheizkraftwerk und den Photovoltaikanlagen.

Bei der europaweiten Ausschreibung für die Vergabe des Auftrages setzte sich am Ende der Hamburger Ökostrom Anbieter „LichtBlick“ durch.
Durch den Wechsel erhofft man sich bis Ende Dezember 2009 rund 8.000 Tonnen CO2 einsparen zu können.

Das besondere des Auftrages stellte dabei die Anforderung dar, dass im Lieferzeitraum eine nachweisliche CO2-Minderung von 30% pro Jahr erzielten werden muss .

Ein sehr ergeiziges Projekt, doch das es nicht alleine reicht auf regenerative Energien umzusteigen, zeigte schon mein Blogeintrag zum gleichen Thema im Mai 2008.

Delling und Netzer in den Bundestag?

Im letzten Jahr noch hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Einführung eines eigenen Parlamentskanals im deutschen Fernsehen gefordert. Mittlerweile ist er von dieser Idee scheinbar wieder abgekommen, aber zumindest konnte er in der letzten Woche verkünden, dass die Parlamentsdebatten in Zukunft wieder umfangreicher in den öffentlich rechtlichen Sendern zu sehen sein werden.
Damit die Debatten jedoch überhaupt angesehen werden, räumte Lammert ein, müsse einiges in der Art der Präsentation des Bundestages passieren. So genüge es nicht, bei einer Fragestunde nur Nummern aufzurufen.

Eine gute Idee, denn den Debatten fehlt es oft an Zuschauern, da sich die Sachverhalte als zu komplex darstellen um als Laie einen schnellen Einstieg zu finden.
Den unkommentierten Debatten fehlt es ebenso an der nötigen Einführung. Etliche Parlamentsprozesse sind vielen Menschen nicht bekannt und würden wahrscheinlich auf mehr Interesse stoßen, wenn sie verstanden würden.

Denkt man doch mal an die Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft ohne die Kommentare und Erklärungen der Regeln und Abläufe des Spieles durch Experten der jeweiligen Sendeanstalten wären diese heute doch kaum mehr vorstellbar.

Lautet die Lösung also: Delling und Netzer als Kommentatoren in den Bundestag?

Weightwatchers fürs Parlament

Sie hat aber auch einen komischen Namen, diese Abgeordnetenentschädigung. Dabei kommt das Wort „Diäten“ eigentlich nur vom lateinischen dies für Tag. Und annähernd so alt wie dieses Wort ist auch der Streit um die Höhe des Abgeordnetengehalts.

Bereits im Jahr 1977 wurde als Bezug für die Abgeordnetenversorgung diejenige von Amtsinhabern mit vergleichbarer Verantwortung festgelegt, man sprach von Bürgermeistern kleinerer Städte und Gemeinde sowie Bundesrichtern (B6/R6). Doch wie auch Drucksache 16/6924 des Bundestages mit der letztjährigen Änderung des Abgeordnetengesetzes schreibt, wurde diese Bezugshöhe nie erreicht. 1977 umfasste die Entschädigung für Abgeordnete nur 91,21% der Amtsbezüge B6/R6. 1994 waren es sogar nur 76,67%.

Daher wurde vereinbart, mit Sonderanhebungen von 330 EUR am 01.01.08 und 329 EUR am 01.01.09 wieder auf diese Orientierungsgröße einzustellen, um dann die Bezüge nicht mehr willkürlich erhöhen zu müssen.

Und genau da haben jetzt die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, die Notbremse gezogen. Sie hielten diese für „jetzt offensichtlich nicht vermittelbar“. Dass dabei aber ja gerade diese Erhöhungen dafür sorgen sollten, dass der grundsätzliche Umgang damit ein für allemal geregelt wird – bleibt hier auf der Strecke. Dass die Abgeordneten mit diesem taktisch vielleicht ganz geschickten Verzicht ihren schönen Gesetzesentwurf von 2007 lächerlich machen, daran haben anscheinend nicht nur Kauder und Struck nicht gedacht. Bleibt nur eines zu sagen:

Der Eindruck in der Öffentlichkeit ist doch jetzt: Die Abgeordneten sind erst gierig und dann auch noch feige. (Der CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb zur PNP)

Mission Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag kann -wie „Das Parlament“ berichtet- mittlerweile mit Stolz behaupten, eine der fortschrittlichsten Energiekonzepte in ganz Deutschland sein Eigen zu nennen => Bewegungsmelder, energiesparende Leuchtmitteln, automatische Be- und Entlüftung, „Betonkerntemperierung“, 3.600 Quadratmeter Photovoltaikanlagen, zwei Blockheizkraftwerke und ein Kälte- Wärmespeicher.

Wärme- und Kältespeicher des Bundestages (Quelle: www.bundestag.de)

Die Grünen ziehen schon seit langem vor dem wie sie es nennen „durchaus beispielhaften“ Energiekonzept den Hut. Doch der neueste Vorschlag der Grünen Bundestagsfraktion auch noch die „leicht realisierbaren Einsparpotenziale“ zu nutzen, stellt die Bundestagsverwaltung vor eine schier unlösbare Aufgabe.

Es wird gefordert noch mehr Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren zu installieren, da gerade in der Abendzeit und am Wochenende in vielen Fluren nutzlos Licht brennen. Desweiteren sollen ausschaltbare Steckerleisten zum Standard werden, um elektronische Geräte ganz ausschalten zu können.

Interessant erscheint die Antwort von Seiten der Bundestagsverwaltung: „Vieles ist gar nicht so einfach umzusetzen, wie man denken könnte. […] Man muss wirklich erst den Computer ausschalten, bevor man die Steckerleiste ausschaltet.“

Für mich gehört es auch zu den schwierigsten Aufgaben nach dem benutzen des Computers die Steckerleiste auszuschalten. Aber vielleicht schafft es die Bundestagsverwaltung bald, wenigstens für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Fortbildung zu diesem Thema anzubieten…